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BAG, 08.10.1971 - 3 AZR 84/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zusätzliche Altersversorgung - Zusätzliche Hinterbliebenenversorgung - Nachversicherung in Zusatzversorgung - Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Versorgungstarifverträge - Gleichheitsgrundsatz - Beamtendienstzeiten
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 13.01.1971 - 6 Sa 455/70
- BAG, 08.10.1971 - 3 AZR 84/71
Papierfundstellen
- DB 1972, 535
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG
Auszug aus BAG, 08.10.1971 - 3 AZR 84/71
(BVerfGE 27, 220 [230 zu IV 2 e]>. Bei dem Kläger liegt der wesentliche Nachteil für seine Versorgung nicht darin, daß die streitige Zeit zur Hälfte ausfällt, sondern daß wegen des Hinzukommens weiterer Umstände (Beginn der Pflichtversicherung nach Vollendung des 50» Lebensjahres) seine Zusatzrente ungünstiger zu berechnen war». - BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …
Auszug aus BAG, 08.10.1971 - 3 AZR 84/71
Io Schon die vorstehend zu II 3 aufgezeigten Motivationen für den Ausschluß der Beamtendienstzeiten von der Nachversicherung sind ausreichende sachliche Gründe für eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern und Beamten» Die Tarifvertragsparteien dürfen aus den verschiedenen Sachverhalten die Tatbestandsmerkmale auswählen, die für die gleiche oder ungleiche Behandlung maßgebend sein sollen» So weit sich für eine Entscheidung, bestimmte Sachverhalte in eine Regelung einzubeziehen, andere dagegen auszunehmen, ein von der Sache her vernünftiger Grund ergibt, kann dem nicht mit der Überlegung begegnet werden, eine andere Abgrenzungsregelung wäre zweckmäßiger oder gerechter oder entspräche dem Art» 3 AbSo 1 GG besser (vgl» dazu BVerfGE 27, 364 [3 7 1, 372] = AP Nr» 106 zu Art. 3 66 [zu B II 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen).
- LAG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 Sa 2008/99
Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin
Das Bundesarbeitsgericht (AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt VBL = DB 1972, 535) hat jedenfalls auch bei einem Wechsel eines Beamten in ein Arbeitsverhältnis zum öffentlichen Dienst keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gesehen, wenn die Versorgungstarifverträge keine Nachversicherung für Beamtendienstzeiten vorsehen. - BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71
Versorgungsordnung - Witwenrente
3 Abs. 1 GG ware nur dann verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebendei oder sonstwie einleuchtender Grund für die vorgenommene Differenzierung nicht Vorlage und die Regelung deshalb als willkürlich bezeichnet werden mußte Dieser Grundsatz aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 3 Abs. 1 GG gilt in gleicher Weise für aie Leistungsordnung des Bochumer Verbandes als einer Ruhegeldordnung auf e m z e l vertraglicher Grundlage (vgl dazu BVerfGE 27? 364 A 371, 372J = AP Nr. 106 zu Art. 3 GG A u B II 1 acr Grunde A mit weiteren Nachweisen, für den Pall eines T a n f - \ertrages Urteil des Senats vom 8 Oktober 1971 - 3 AZR 84, 71 - Ademnächst/" AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL A z u III 1 der Grunde A ). - BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/83
Unverfallbarkeit des Anspruchs auf Ruhegehalt aus einer Zusatzversorgung im …
So gebietet der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung, dem auch generelle Versorgungsregelungen, etwa in Versorgungstarifverträgen, genügen müssen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 = AP § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 176, vom 8. Oktober 1971 - 3 AZR 84/71 = AP § 242 BGB Ruhegehalt-VBL Nr. 3), die gleiche Behandlung aller Antragsteller nach § 2 Abs. 2 VVA durch den Arbeitgeber "in sachgerechter Weise unter Berücksichtigung der vom Arbeitsrecht anerkannten Wertungen". - BGH, 21.09.1983 - IVb ZB 113/83
Übertragung von Rentenanwartschaften aus einer Zusatzversorgung auf die …
So gebietet der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung, dem auch generelle Versorgungsregelungen, etwa in Versorgungstarifverträgen, genügen müssen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 = AP § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 176, vom 8. Oktober 1971 - 3 AZR 84/71 = AP § 242 BGB Ruhegehalt-VBL Nr. 3), die gleiche Behandlung aller Antragsteller nach § 2 Abs. 2 VVA durch den Arbeitgeber "in sachgerechter Weise unter Berücksichtigung der vom Arbeitsrecht anerkannten Wertungen". - BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 31/82 Diese Bestimmung findet auf Schadenersatzansprüche wegen Herbeiführung eines Rentennachteils keine Anwendung (vgl. Urteil des Senats vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III 1 der Gründe, und vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe).